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SchwarzGelb – die Unbestechlichen (?)

RSS 20 Januar 2010 467 views

CSU muss Hotelier-Spenden zurückzahlen

Zu den Parteispenden der Hotelier-Familie Finck an die CSU erklärt der SPD-Landesvorsitzende und für München zuständige Bundestagsabgeordnete Florian Pronold:

„FDP und CSU inszenieren wöchentlich neue Streits, hinter den Kulissen aber betreiben sie gemeinsam Klientelpolitik: Beide Parteien haben enorme Spenden der Hotelier-Familie Finck eingestrichen und im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen gesenkt.

pronold-fingerzeig-500x450 Der CSU haben Unternehmen der Familie Finck 2008 insgesamt 820 000 Euro gespendet. Ein Jahr später hat die CSU ihre Gegenleistung erbracht. Wenn die CSU dem Verdacht der Käuflichkeit entgehen will, muss sie die Finck-Spenden sofort zurückzahlen.

Die Rechtslage ist klar: Parteien dürfen keine Spenden annehmen, die ihr erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden (§25 (7) Parteiengesetz).

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil im Fall des Wuppertaler OBs Kremendahl klargestellt, dass die Entgegennahme von Wahlkampfspenden nicht nur dann eine Vorteilsannahme ist, wenn diese im Hinblick auf eine konkrete Amtshandlung gegeben werden. Strafbar ist bereits, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und der unbeteiligte Betrachter den Eindruck gewinnt, dass dieser mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will. CSU_logo

Genau das ist bei der Mehrwertsteuer-Senkung der Fall: Ohne die CSU und ohne die Bayerische Staatsregierung hätte es die Gesetzesänderung nicht gegeben. Hotelier Finck hat diese Politik bestellt und gezahlt, die CSU hat geliefert.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 030-227 70406 an das Berliner Büro von Florian Pronold.

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Auch die SZ zweifelt daran, dass die Hotel-Spende mit dem Parteiengesetz vereinbar ist:

Anrüchige Spende

Es war klar, dass auf die Empörung die Gegenempörung folgen würde. Also weist die FDP jeden Zusammenhang zwischen der Absenkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen und der Millionenspende eines Hotel-Unternehmens zurück. Die Spende sei ordnungsgemäß verbucht und veröffentlicht worden, von Skandal könne also keine Rede sein, sagen die Liberalen.

Das Verbuchen und Veröffentlichen ist freilich nicht das Einzige, was das Parteiengesetz verlangt. Die Zulässigkeit von Spenden wird durch eine Reihe von Ausnahmen eingeschränkt. Verboten sind unter anderem “Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden”.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Hoteliers-Spende an die FDP höchst anrüchig, denn für die Hotelbranche ging es tatsächlich um einen erhofften materiellen Vorteil. Natürlich kann sich kein Unternehmen einfach ein Gesetz kaufen.

Aber Unternehmen spenden ihr Geld auch nicht einfach mal so aus karitativen Erwägungen an eine Partei. Es sollen damit eigene Interessen befördert und diejenigen belohnt werden, die für diese Beförderung sorgen. Eine Art von politischer Landschaftspflege, die sich früher oder später mal auszahlen soll.

Nach den diversen Parteispendenskandalen der Vergangenheit sind die Bestimmungen verschärft worden. Aber vielleicht sind sie noch immer nicht scharf genug. Vielleicht reicht es nicht, wenn Großspenden mit Verspätung im Rechenschaftsbericht der Parteien auftauchen. Vielleicht müssten sie auch in den Geschäftsberichten der Unternehmen stehen, damit klar wird, wen die Firma für ihre Interessen einspannt. fa

Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.14, Dienstag, den 19. Januar 2010, Seite 4

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