Hartz-IV von Karlsruhe gekippt – München braucht höhere Sätze!
Das Leben in München ist teuer – 420 Euro Hartz IV sind nötig.

Als Teilerfolg begrüßt der Münchner SPD-Vorsitzende Hans-Ulrich Pfaffmann, MdL , das Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Berechnung der Hartz-IV-Sätze gegen das Grundgesetz verstößt:
„Die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Karlsruhe hat dabei offengelassen, ob die Sätze erhöht werden müssen oder nicht. Wir fühlen uns in unserer Annahme bestätigt, dass die Hartz-IV-Sätze nicht nur falsch bemessen, sondern grundsätzlich zu niedrig sind. Insbesondere München verlangt nach einer Anpassung an die Lebenskosten.
Die Reformen der Bundesebene und die gesellschaftlichen Entwicklungen haben ihre Spuren hinterlassen. Der letzte Armutsbericht der Stadt München legt offen, dass die Armut in München zunimmt. Rund 180.000 Menschen leben in Armut. Die Spaltung zwischen Arm und Reich nimmt zu.
Während die Einkommen der Gutverdienenden weit überdurchschnittlich wachsen, reichen Transferleistungen, wie die Grundsicherung, die Sozialhilfe und die Hartz-IV-Leistungen in München kaum zum Leben aus. Daher fordern wir den Gesetzgeber auf, die besondere Situation der Großstädte zu berücksichtigen. Der ALG-II-Satz muss zur realistischen Bestreitung des Lebensunterhaltes in München auf 420 Euro erhöht werden.“
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Bundesverfassungsgericht beendet freihändige Vergabe von Sozialleistungen
Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt den Nachhilfeunterricht, den das Bundesverfassungsgericht dem Bundes-Gesetzgeber gegeben hat.
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| Brigitte Meier |
Er hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf und altersdifferenzierten Bedarf von Kindern unterlassen und damit Lebenschancen beeinträchtigt. Zudem hat er in wichtigen Bereichen wie dem Bildungswesen pauschale und freihändige Abzüge bei der Bedarfskalkulation vorgenommen. Der Bundes-Gesetzgeber hätte sich besser auf die bedarfsgerechte Ermittlung und Bemessung aller existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren konzentrieren sollen.
Brigitte Meier, stellvertretende Parteivorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion:
“Es ist traurig, dass erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden musste, das auf Grund der nicht bedarfsgerechten Regelsätze im SGB II die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen vieltausendfach nachhaltig beeinträchtigt worden sind. Hinsichtlich der Höhe der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II mahnen wir nach wie vor eine realitätsgerechte Bemessung nach dem tatsächlichen Bedarf an, der in der Landeshauptstadt München höher ist als anderswo.”
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Ermittlung der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungswidrig ist, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2010 im SGB II eine Härtefallregelung für laufende und unabweisbare besondere Bedarfe verankern. Bis dahin wird dieser besondere Bedarf auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu Lasten des Bundes gewährt. Zudem muss er ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung einführen, welches ein menschenwürdiges Existenzminimums entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben sichert.












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